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更新日期:2018-09-17
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Wer zahlt wieviel – gerechter Anteil der Fahrtkosten.
Beispiel: A, B und C fahren zu dritt in einem Taxi nach Hause weil die Fahrtziele auf einer Strecke liegen. A steigt bei Taxameterstand 10 € aus, B bei 20 € und C bei 30 €. Gängige Praxis ist: Jeder zahlt 10 €. Das ist natürlich die pure Ungerechtigkeit da C zum gleichen Preis viel weiter fährt als B und B weiter als A. Richtiger wäre es, den Fahrpreis jedes Einzelnen unter Berücksichtigung des gemeinsam zurückgelegten Weges (hier anhand der Fahrpreisdifferenz) mit den jeweils Mitfahrenden aufzuteilen.
Die Berechnung:
A steigt bei 10 Euro aus. Der erste Streckenabschnitt wurde zu dritt gefahren, also muss A genau 1/3 von 10 Euro zahlen = 3,33 €.
B steigt bei 20 Euro aus. Von 10 Euro bis 20 Euro hatte B noch einen Mitfahrer - geteilt wird dieser Abschnitt durch zwei: Anteil 10 €/2 = 5 €. Dazu kommt der Anteil aus dem ersten Abschnitt: 10 €/3 = 3,33 €. Gesamtanteil von B ist daher 8,33 €.
C hat bis zum Ausstieg von B den gleichen Anteil zu tragen wie B: 8,33 €. Den Rest der Strecke bis Taxameterstand 30 Euro fährt C allein und muss dies auch allein bezahlen. Der Anteil von C beträgt deshalb 18,33 €.
In die Felder „Einstieg“ und „Ausstieg“ sind die jeweiligen Taxameterstände (+ Zuschläge) einzusetzen. Bei Fahrgästen die von Beginn an mitfahren ist bei „Einstieg“ 0 einzutragen.
„Taxi-Fahrpreisteiler“ kann noch mehr: Sammeltaxi!
Fahrgäste, die später zusteigen, können ebenfalls abgerechnet werden. Maximal kann der Fahrpreis unter 10 Personen aufgeteilt werden
Grundgebühr:
Soll die Grundgebühr aufgeteilt werden, muss deren Höhe (evtl. zuzüglich der auf alle umlegbaren Zuschläge z.B. bei telefonischer Bestellung) eingegeben werden. Die Grundgebühr wird bei Ausstieg jedes Einzelnen zwischen allen Mitfahrern aufgeteilt.
Bei Ausstieg eines Fahrgastes reduziert sich die Bemessungsgrundlage der Grundgebühr für später Zusteigende um den Anteil des Ausgestiegenen. Fahrgäste die erst einsteigen, nachdem andere bereits ausgestiegen sind, kommen in den Genuss eines reduzierten Anteils.
Achtung: wird eine Grundgebühr angegeben, muss auch der Mindestfahrpreis eingegeben werden! Dieser verhindert die Eingabe unplausibler Werte für „Ausstieg“ und „Einstieg“
Mindestfahrpreis:
In vielen Städten gilt ein Mindestfahrpreis. Dieser muss ggf. eingegeben werden und muss dann mindestens so hoch sein wie die eingetragene Grundgebühr!
Voreingestellt sind die Werte für München: Mindestfahrpreis = Einschaltpreis = Grundgebühr + 1. Schalteinheit